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SPD

Hamburgische Bürgerschaft wählt Tschentscher zum Bürgermeister

Mit einem überzeugenden Wahlergebnis wurde Peter Tschentscher erneut zu 1. Bürgermeister wiedergewählt.

Herzlichen Glückwunsch vom Distrikt Hummelsbüttel

Moin Hamburg,...

....am Mittwoch hat die Hamburgische Bürgerschaft Peter Tschentscher erneut zum Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg gewählt. Mit 71 von 119 abgegebenen Stimmen hat der Erste Bürgermeister sogar eine Stimme der Opposition erhalten. Hamburgs rot-grüne Regierungskoalition hebt sich damit erneut wohltuend von den Querelen im Bund ab. Mit seinem umsichtigen Regierungsstil und seiner klaren Art überzeugt Peter Tschentscher viele Hamburger:innen und steht gemeinsam mit den rot-grünen Regierungsfraktionen und dem Senat in herausfordernden Zeiten für ein soziales, innovatives, wirtschaftlich starkes und nachhaltiges Hamburg für alle. Wir gratulieren herzlich zur Wahl und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit in den kommenden Jahren.

Die vergangene Woche stand zugleich im Zeichen des Endes des Zweiten Weltkriegs in Europa – und damit der Erinnerung an die menschenverachtende Dikatatur des Nationalsozialismus. Mit einer würdigen Gedenkveranstaltung in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme am 3. Mai, dem traditionellen Reinigen der Stolpersteine für die ermordeten Bürgerschaftsabgeordneten durch die demokratischen Fraktionen sowie einer feierlichen Gedenkstunde am 7. Mai in der Hamburgischen Bürgerschaft haben wir der Opfer der nationalsozialistischen Herrschaft gedacht. Gerade in einer Zeit, in der rechte Populisten und Rechtsextreme europaweit an Einfluss gewinnen, ist dies auch eine klare Mahnung: Nie wieder ist jetzt. Mit allen Mitteln des Rechtsstaates muss unsere Demokratie vor ihren Feinden geschützt werden.

Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Partei durch den Verfassungsschutz unterstreicht die gefährliche Entwicklung für unsere Demokratie. Daran ändert auch nichts, dass die AfD juristisch gegen die Einstufung vorgeht und das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Stillhaltezusage abgegeben hat. Anders als von der AfD behauptet, nimmt die aktuelle Stillhaltezusage des Bundesamtes die interne Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ nicht zurück. Bis das Gericht über das Verfahren entschieden hat, wird die AfD durch das Bundesamt für den Verfassungsschutz aus juristischen Gründen nur lediglich als rechtsextremer Verdachtsfall behandelt und nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextrem bezeichnet. Es bleibt jedoch dabei: Der Verfassungsschutz hat genügend Belege für eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung der Bundespartei, Forderungen nach einem Verbot einer solchen grundrechtsgefährdenden Partei sind daher verständlich. Klar ist aber auch: Ein Parteienverbot ist ein rechtliches, kein politisches Instrument und zurecht an hohe Hürden gebunden.

In diesem Newsletter lesen Sie, womit wir in Hamburg unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung vor Verfassungsfeinden schützen, wie die demokratischen Fraktionen gemeinsam an das Ende des Nationalsozialismus erinnern und wie wir uns für moderne Medienregeln und den Wassersport auf der Alster einsetzen.

Herzliche Grüße

Ihr Dirk Kienscherf
Vorsitzender der SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft