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Moin Hamburg....
Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung……jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Dennoch erleben viele Betroffene sexualisierter Gewalt, dass dies im Strafrecht noch immer nicht ausreichend berücksichtigt wird. Gerade Menschen, die während einer Vergewaltigung in eine Schockstarre fallen und deshalb weder Nein sagen noch sich körperlich wehren können, stoßen häufig auf rechtliche Schutzlücken. Darüber haben wir in dieser Woche auch in der Aktuellen Stunde der Hamburgischen Bürgerschaft debattiert.
Für uns ist klar: Sexuelle Handlungen brauchen ein freiwilliges und eindeutiges Einverständnis. Schweigen ist keine Zustimmung. Deshalb setzen wir uns für das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht ein. Viele europäische Staaten zeigen bereits, dass ein am Einverständnis orientiertes Strafrecht rechtsstaatlich möglich ist. Jetzt ist der Bundesgesetzgeber gefordert, die sexuelle Selbstbestimmung konsequent zum strafrechtlichen Maßstab zu machen und bestehende Schutzlücken endlich zu schließen.
In diesem Newsletter lesen Sie außerdem, womit wir dem legendären Hamburger Musikclub Docks beim Umzug an einen neuen Standort helfen, wie wir die Naturqualität der Außenalster verbessern und warum wir ungenehmigte Luxussanierungen von Wohnungen härter bestrafen wollen.
Herzliche Grüße
Ihr
Dirk Kienscherf
Vorsitzender der SPD-Fraktion in der Hamburgischen BürgerschaftLebendige Alster: Rot-Grün will Uferbereiche ökologisch aufwerten
Die Außenalster ist eines der prägendsten Hamburger Gewässer, steht jedoch mit ihren Ufer- und Flachwasserbereichen durch intensive Nutzung, befestigte Uferstrukturen und ökologische Belastungen unter Druck. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen die ökologische Aufwertung der Alster daher durch gut abgestimmte Maßnahmen weiter voranbringen. Zudem sollen die Erkenntnisse der Studie „Lebendige Alster“ in die Entwicklung der innerstädtischen Gewässer einbezogen werden. Über den rot-grünen Antrag berät die Hamburgische Bürgerschaft am 1. Juli.
Dazu Alexander Mohrenberg, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Die Alster ist Lebensraum, Naherholungsgebiet und identitätsstiftender Ort für Hamburg. Wir wollen ihre ökologische Qualität stärken, ohne die vielfältigen Nutzungen an und auf dem Wasser gegeneinander auszuspielen. Die Studie ‚Lebendige Alster‘ zeigt, dass bereits mit vergleichsweise kleinen und gut abgestimmten Maßnahmen spürbare Verbesserungen für Tiere, Pflanzen und die Wasserqualität erreicht werden können. Die ökologische Entwicklung der Alster ist deshalb weit mehr als ein Naturschutzprojekt – sie ist ein Beitrag zu mehr Lebensqualität in unserer Stadt. Die Aufwertung der Alsterufer wird kein Projekt von heute auf morgen, sondern eine langfristige Aufgabe für die kommenden Jahre. Aber genau deshalb müssen wir jetzt beginnen. Denn um die innerstädtische Natur, Lebensqualität und Artenvielfalt auszubauen, ist die Alster als größter Wasserkörper der Hamburger Innenstadt der beste Ausgangspunkt.“
Dazu Lisa Maria Otte, umweltpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „An der Alster können wir mitten in der Großstadt Natur erleben, etwa, wenn ein Haubentaucher mit seinen Jungen vorbeischwimmt oder zwischen dem Schilf ein Blässhuhn hervorschaut. Doch das Ökosystem vor Ort steht unter Druck: An vielen Stellen trennen harte Steinkanten das Wasser von seinem Ufer. Dadurch verschwinden natürliche Übergänge zwischen Wasser und Land – und mit ihnen Flachwasserzonen, Röhrichte und wichtige Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen. Um die Alster als wichtigen Lebensraum zu erhalten, wollen wir sie deshalb Schritt für Schritt wieder naturnäher gestalten. Mit dem Projekt 'Lebendige Alster' zeigen Hamburgs Umweltverbände schon seit Jahren, wie sich mehr Natur an der Alster mit ihrer vielfältigen Nutzung vereinen lässt. Darauf wollen wir aufbauen und die Aufwertung der Alster so langfristig weiter vorantreiben: mit mehr Raum für Schilf und Uferpflanzen, stabilen Flachwasserbereichen und kleinen Rückzugsorten für Fische und andere Wasserlebewesen. Denn die Alster ist nicht nur schön anzusehen, sondern auch ein Gewässer voller Leben – und das soll auch in Zukunft so bleiben."
Hintergrund
Die Machbarkeitsstudie „Lebendige Alster“ wurde von NABU und BUND erarbeitet und untersucht Möglichkeiten zur ökologischen Weiterentwicklung der Alster. Sie zeigt insbesondere Potenziale für Verbesserungen in den Uferbereichen und Flachwasserzonen auf und beschreibt, wie ökologische Maßnahmen mit den bestehenden Nutzungen an der Alster vereinbar sein können. Zudem verweist die Studie auf bereits laufende Projekte und Maßnahmen, die in den kommenden Jahren erprobt und weiterentwickelt werden sollen.
Kein Kavaliersdelikt: Rot-Grün fordert höhere Bußgelder für ungenehmigte Luxussanierungen
Soziale Erhaltungsverordnungen sind ein zentrales Instrument, um bezahlbaren Wohnraum in Hamburg zu schützen und Verdrängung in Quartieren entgegenzuwirken. Mit einem gemeinsamen Antrag setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen dafür ein, die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen diese Schutzregelungen zu verschärfen. Ziel ist es, auf Bundesebene deutlich höhere Bußgelder für ungenehmigte Luxussanierungen zu erwirken. Über den rot-grünen Antrag berät die Hamburgische Bürgerschaft am 1. Juli.
Dazu Martina Koeppen, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Wer bewusst gegen die Regeln des Milieuschutzes verstößt und Wohnungen ohne Genehmigung luxussaniert, darf daraus keinen wirtschaftlichen Vorteil ziehen. Genau das droht, wenn die bestehenden Bußgelder nicht mehr die notwendige abschreckende Wirkung entfalten. Soziale Erhaltungsverordnungen schützen die Zusammensetzung unserer Quartiere und helfen dabei, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Wir haben dieses Instrument in den vergangenen Jahren konsequent ausgebaut: Soziale Erhaltungsverordnungen gelten derzeit in 16 Hamburger Quartieren. Wenn einzelne Eigentümer:innen diese Regeln missachten, schadet das nicht nur den betroffenen Mieter:innen, sondern auch dem sozialen Zusammenhalt in unseren Stadtteilen. Deshalb wollen wir, dass Verstöße wirksamer sanktioniert werden können. Bußgelder müssen so ausgestaltet sein, dass sie abschrecken und nicht als kalkulierbares Geschäftsrisiko betrachtet werden. Dafür braucht es entweder deutlich höhere Bußgelder im Baugesetzbuch oder die Möglichkeit für die Länder, die Bußgeldhöhen selbst festzulegen. Der Bund ist gefordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.“
Dazu Leon Alam, Sprecher für Bauen, Mieten und Wohnen der Grünen Fraktion Hamburg: „Hamburg hat gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft im Rahmen des Bündnisses für das Wohnen einen verlässlichen Rahmen für die Wohnungspolitik geschaffen. Dazu gehört auch, dass vereinbarte Regeln eingehalten werden. In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gelten klare Vorgaben für Sanierungsmaßnahmen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Damit schützen wir in 16 Gebieten rund 320.000 Hamburger*innen davor, ihre vertraute Wohnumgebung durch Verdrängung zu verlieren. Wer durch nicht genehmigte Maßnahmen, sogenannte Luxussanierungen, bezahlbaren Wohnraum gefährdet oder Menschen aus ihren Wohnungen drängt, muss wissen, dass das nicht akzeptiert wird und Konsequenzen nach sich zieht. Die bestehenden Sanktionen müssen deshalb überprüft und gegebenenfalls deutlich verschärft werden. Dafür sind auch auf Bundesebene wesentliche Anpassungen beim Bußgeldrahmen notwendig. Hamburg braucht eine Wohnungswirtschaft, die soziale Verantwortung übernimmt und sich an gemeinsame Regeln hält.“
Hintergrund
In Hamburg gelten Soziale Erhaltungsverordnungen derzeit in 16 Gebieten, in denen rund 320.000 Menschen leben. Bauliche Maßnahmen, die zu Verdrängungseffekten führen können, unterliegen dort besonderen Genehmigungspflichten. Verstöße gegen diese Vorgaben können bislang mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Dieser Bußgeldrahmen ist angesichts der Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt vielfach nicht mehr ausreichend, um eine abschreckende Wirkung zu entfalten.
Für Fortsetzung der Bundesfinanzierung: Rot-Grün will unabhängige Asylverfahrensberatung sichern
Rot-Grün macht sich für den dauerhaften Erhalt der unabhängigen Asylverfahrensberatung stark. Mit einem gemeinsamen Antrag setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen dafür ein, dass die Finanzierung der Beratung auch künftig durch den Bund fortgeführt wird (siehe Anlage). Die unabhängige Asylverfahrensberatung unterstützt Schutzsuchende dabei, ihre Rechte und Pflichten im Verfahren zu kennen, und trägt zugleich zu fairen, transparenten und rechtsstaatlichen Asylverfahren bei. Seit ihrer gesetzlichen Verankerung im Jahr 2023 wurde das Angebot bereits von mehr als 100.000 Menschen genutzt. Über den rot-grünen Antrag stimmt die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 17. Juni ab.
Dazu Danial Ilkhanipour, migrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Ein funktionierendes Asylsystem braucht klare Regeln, rechtsstaatliche Verfahren und eine verlässliche Beratung. Die unabhängige Asylverfahrensberatung hilft Schutzsuchenden dabei, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und sich im Verfahren zurechtzufinden. Das stärkt nicht nur die Betroffenen, sondern trägt auch dazu bei, Verfahren zu beschleunigen, Missverständnisse zu vermeiden und Behörden zu entlasten. Gerade mit Blick auf die bevorstehenden Änderungen durch das Gemeinsame Europäische Asylsystem wäre es das falsche Signal, die Bundesfinanzierung jetzt zurückzufahren. Wer schnelle, faire und rechtsstaatliche Asylverfahren will, darf bei der unabhängigen Beratung nicht sparen. Deshalb erwarten wir vom Bund, die unabhängige Asylverfahrensberatung auch künftig verlässlich zu finanzieren.“
Dazu Lena Zagst, Fachsprecherin für Fluchtpolitik der Grünen Fraktion Hamburg: „Die Asylverfahrensberatung hilft Schutzsuchenden, ihre Rechte wahrzunehmen und ihre Pflichten zu kennen. Davon profitieren nicht nur die Betroffenen, sondern auch Behörden und Gerichte, weil Verfahren transparenter, verlässlicher und effizienter werden. Die angekündigte Streichung der Bundesmittel wäre deshalb ein Rückschritt für Rechtsstaatlichkeit und eine hohe Verfahrensqualität. Gerade mit Blick auf die anstehenden Änderungen durch das Gemeinsame Europäische Asylsystem brauchen wir mehr Orientierung und Unterstützung, nicht weniger. Wir setzen uns deshalb dafür ein, die unabhängige Asylverfahrensberatung dauerhaft zu erhalten. Der Bund muss seine Finanzierung verlässlich und bedarfsgerecht fortführen."
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Infos aus dem Bundestag zur Sommerpause Liebe Genossinnen, liebe Genossen,
nun hat die sogenannte "Sommerpause" begonnen und ich hoffe, dass auch Ihr euch ein wenig von den vielen Aufregungen und Krisen ein bisschen erholen könnt.
Ich schreibe euch heute, um ein paar wenige Dinge zu sortieren, die sich in den letzten Wochen im Bundestag entwickelt haben, was dabei wirklich beschlossen wurde und was noch für den Herbst ansteht.
Ihr habt wahrscheinlich gesehen oder gehört, dass wir ein sehr aufwendiges GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz für die Gesetzlichen Krankenkassen beschlossen haben. Wie der Name es sagt, handelt es sich hierbei nicht um eine Strukturreform, die steht im Herbst an.
Stattdessen wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass bei der aktuellen Situation - also wenn wir nichts tun würden - die GKV 2027 ein Defizit von 20 Milliarden Euro und bis 2030 ein Defizit von 30 Milliarden Euro hätte. Das würde bedeuten, dass schon im kommenden Jahr die Beiträge für die Krankenkassen steigen würden, für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Wir müssen aber die Beitragszahler schützen und auch die Wirtschaft in Schwung bringen. Um das also zu verhindern, hat eine Kommission Vorschläge erarbeitet für Einsparungen in Höhe von 42 Milliarden Euro. Der Bundestag hat nach einigen stundenlangen Sitzungen sich auf Einsparungen in Höhe von 18,5 Milliarden Euro geeinigt. Natürlich sind da kritische Punkte drin. Kein Einsparungsgesetz, zumal dieser Größe, kann große Freude auslösen. Wir haben aber an mehreren Stellen darauf geachtet, die Einschnitte sozial abzufedern. Gern möchte ich mich mit euch über diese Punkte in den kommenden Wochen und auch im Herbst intensiv austauschen. (Die Grünen im Bundestag hatten übrigens mal gefordert, dass wir alle Vorschläge übernehmen sollten und kritisieren uns jetzt für deutlich geringere Einsparungen.)
Daneben habt ihr vielleicht auch das Reformpaket wahrgenommen, das als Ergebnis des Koalitionsausschusses der Bundesregierung von den Vorsitzenden der Regierungskoalition verkündet wurde. Da sind viele Punkte drin, die aber noch im Bundestag beraten werden müssen. Bei der anstehenden Rentenreform konnten wir uns tatsächlich auf wichtige Eckdaten verständigen. Das erklärte Ziel ist dabei, weder das Rentenniveau sinken, noch die Beiträge steigen zu lassen. Was der Fall wäre, wenn wir untätig blieben. Wichtig ist aber hier zu wissen, dass die Beratungen auf Hochtouren (auch im Sommer) laufen und die Gesetze für den Herbst anstehen.
So wird es auch mit der Steuerreform sein, bei der wir z. B. den Grundfreibetrag anheben und für Gehälter über 280.000 Euro eine weitere Steuerstufe von 47% durchsetzen konnten.
Daneben müssen wir natürlich die aktuellen Geschehnisse rund um den Irankrieg, die Distanzierung der USA von Europa, die US-Zölle, aber auch interne Themen wie den Umgang mit der AfD oder die Organspende im Auge behalten.
Liebe Genossinnen und Genossen, ich wollte euch einen kleinen Einblick in die aktuellen Debatten geben, denn natürlich spüren wir die Ängste und die Aufgeregtheit, die sich in solchen Zeiten ja zwangsläufig ergeben. Deshalb ist es mir sehr wichtig, mit euch eng im Kontakt zu bleiben und gern auch direkt auszutauschen. Denkt daran, in Bundesländern wie Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern kämpfen sie gerade um den Erhalt der Demokratie und wir alle können mithelfen.
Ein kleiner Lichtblick: Mein sehr geschätzter Bundestagskollege Frank Junge hat die Bürgermeister-Stichwahl in der Hansestadt Wismar mit 68,2 % der Stimmen gewonnen und wird am 20. Juli sein Amt antreten.
Ich finde, das macht besonders deutlich, wie sehr es sich lohnt, auch in ausgesprochen schwierigen Zeiten, immer weiterzukämpfen!
Mit solidarischen Grüßen
Eure Aydan
Aydan Özoguz MdB
Vorsitzende des Ausschusses für Sport und Ehrenamt
ehem. Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Der Bundestag hat letzte Woche das als Gesundheitsreform bekannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wird die Finanzlücke der gesetzlichen Krankenkassen für 2027 in Höhe von 18,5 Milliarden Euro geschlossen.
Während die Einnahmen stabil blieben, sind die Ausgaben in der GKV zuletzt deutlich angestiegen. Unser Gesundheitssystem gehört zu den teuersten weltweit und dennoch muss bei Qualität, Steuerung und Effizienz vieles besser laufen. Die erreichte Beitragsstabilität ist für uns die Grundlage einer Reform des Gesundheitssystems.
In dieser Nachricht findest Du die wichtigsten Fragen und Antworten zum final beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und zu den erreichten Änderungen im parlamentarischen Verfahren.
Ich hoffe, diese Informationen sind für Dich hilfreich und geben Dir eine gute Orientierung zum beschlossenen Gesetz, den aktuellen Debatten und zu unserer Position.
Die gesetzliche Krankenversicherung muss solidarisch finanziert bleiben und allen eine verlässliche Versorgung ermöglichen. Lass uns dieses Ziel weiterhin gemeinsam verfolgen.
Mit solidarischen Grüßen
Katharina
Team SPD
Wofür sich die SPD eingesetzt hat:
Faire Lastenteilung: Zur Konsolidierung des Systems müssen alle beitragen.
Stabile Beitragssätze: keine übermäßige Belastung der Beitragszahler.
Mehr Beitragszahler: Anhebung der Versicherungspflichtgrenze, Einbeziehung neuer Selbstständiger und der Bundestagsabgeordneten in die GKV, um der Bürgerversicherung einen Schritt näherzukommen.
Keine Leistungskürzungen beim Krankengeld oder Zahnersatz.
FAQ zum neuen Gesetz
Warum brauchte es das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steuert auf ein Milliardendefizit zu – im Jahr 2027 rund 18,5 Milliarden €. Ohne ein Gegensteuern hätten steigende Zusatzbeiträge für alle gesetzlich Versicherten und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gedroht – bis zu 50 € im Monat.
Ziel des Gesetzes ist, die Finanzierung der GKV zu stabilisieren und Beitragssatzsprünge möglichst zu vermeiden. Dafür haben wir kurzfristig mehrere wirksame Maßnahmen gebündelt und zugleich Schritte für weitere Verbesserungen im Gesundheitssystem angestoßen.
Was passiert mit der bisherigen Familienversicherung?
Die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern bleibt erhalten und wir konnten im parlamentarischen Verfahren auch noch einige Verbesserungen erreichen. Für Familien mit Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, mit Kindern mit Behinderungen, mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze bleibt die beitragsfreie Mitversicherung unverändert bestehen.
Für Ehepartner*innen außerhalb dieser Gruppen wurde der geplante Beitragszuschlag von 3,5 auf 2,5 Prozent abgesenkt.
Davon unabhängig bleiben Kinder weiterhin beitragsfrei mitversichert.
Was passiert in Zukunft mit dem Krankengeld?
Wir konnten in den Verhandlungen Kürzungen beim Krankengeld und die Einführung von Karenztagen (Krankheitstage ohne Lohnfortzahlung oder Krankengeld) erfolgreich verhindern.
Sowohl die Höhe als auch die Bezugsdauer des Krankengeldes bleiben von den Regelungen im Gesetz unberührt.
Wann muss ich mit der neuen Regelung zum Arzt, wenn ich krank bin? Kann ich mich telefonisch oder per Video krankschreiben lassen?
Aktuell gilt: Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (AU) ist grundsätzlich erst nötig, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert (dann spätestens am darauffolgenden Arbeitstag). Arbeitgeber*innen können aber schon heute im Einzelfall oder per Regelung im Betrieb eine AU ab dem 1. Krankheitstag verlangen.
Im Reformpaket aus dem Koalitionsausschuss (nicht in der GKV-Reform!) ist politisch vereinbart, die AU-Pflicht künftig grundsätzlich ab dem 1. Krankheitstag vorzusehen. Das ist aber (Stand jetzt) erst ein Vorhaben und muss noch als Gesetz beschlossen werden. Bis dahin bleibt die heutige Rechtslage maßgeblich.
Wir haben im Koalitionsausschuss zudem beschlossen, dass die Gesundheitsthemen im Paket umgesetzt werden. Das heißt: Erst, wenn die Termingarantie bei Fachärzten umgesetzt wird, würden auch die Änderungen bei der AU umgesetzt werden.
Hinzu kommt: Die Union hat bereits angekündigt, dass Ausnahmen denkbar sind. So kann etwa jeder Betrieb für sich beschließen, dass die AU erst nach dem dritten Tag vorgelegt werden muss. Das kann auch in einem Tarifvertrag geregelt werden. All das ist jetzt Gegenstand der konkreten Umsetzung. Wir werden uns jedenfalls dafür einsetzen, die Beschäftigten und Betriebe so wenig wie möglich zu belasten.
Der Koalitionsausschuss hat angekündigt, die telefonische Krankschreibung künftig abschaffen zu wollen. Das ist jedoch noch keine geltende Rechtsänderung, solange es dafür noch kein beschlossenes Gesetz gibt. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln weiter.
Eine AU per Videosprechstunde ist bei den Planungen des Koalitionsausschusses nicht mitgemeint. Sie soll nach derzeitigem Stand weiter möglich sein; die konkrete Ausgestaltung ist aber noch nicht abschließend festgelegt.
Maßgeblich wird also in beiden Fällen sein, was letztendlich im Bundestag gesetzlich geregelt wird.
Wie sichert ihr ab, dass die Diskussion in 1 oder 2 Jahren nicht wieder geführt werden muss? Wie kann das Gesundheitssystem langfristig effizienter werden?
Deutschland hat heute eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt, doch die Qualität ist oft nur mittelmäßig. Das wollen wir umkehren in ein patientenorientiertes System, das befreit wird von Doppelstrukturen, Ineffizienz und Überversorgung.
Damit diese Transformation gelingen kann, brauchen wir jetzt eine finanziell stabile GKV. Wir vermeiden jetzt Beitragssatzerhöhungen in ein zu teures System, und wir beginnen gleichzeitig mit erforderlichen Strukturreformen. Dazu gehören: Krankenhaus-Reform, Notfallreform, Gesetz zum Primärversorgungssystem, Digitalisierungsgesetz, ein Präventionspaket und die im Koalitionsausschuss beschlossene Termingarantie beim Facharzt. Zudem legt das Expertengremium "Finanzkommission Gesundheit" im Herbst diesen Jahres Vorschläge für weitere strukturelle Reformen vor, die wir genau prüfen werden.
Wie soll die Termingarantie beim Facharzt umgesetzt werden?
Wir sorgen für mehr Gerechtigkeit in der ärztlichen Versorgung. Für gesetzlich und privat versicherte Patientinnen und Patienten darf es keine Unterschiede bei der Terminvergabe geben. Deshalb haben wir eine Termingarantie beschlossen.
Alle Versicherten haben Anspruch auf einen Termin innerhalb von 3 Wochen. Wenn bis dahin kein Termin möglich ist, könnten die Versicherten sofort ambulant in Krankenhäusern versorgt werden. Das ist bisher nicht möglich. Die Kosten werden direkt von der Krankenkasse bezahlt.
Die Regelung kostet die gesetzliche Krankenversicherung kein zusätzliches Geld, weil die bezahlten Beträge von der Gesamtvergütung der Kassenärztlichen Vereinigungen abgezogen werden. Wir haben so mehr Gerechtigkeit ohne höhere Kosten.
Welche Rolle spielt eigentlich Prävention im GKV-Gesetz? Krankheiten zu vermeiden oder zu verhindern ist doch die beste Sparmaßnahme.
Prävention schützt die Versicherten vor späteren Erkrankungen, und sie schützt gleichzeitig das Gesundheitssystem vor explodierenden Kostensteigerungen. Wir haben uns daher dafür stark gemacht, die Lenkungssteuern (Zucker, Tabak, Alkohol) anzupassen.
Jährlich entstehen direkte medizinische Kosten (wie Behandlungen und Reha) in Höhe von rund 30 Milliarden Euro durch das Rauchen. Ein Großteil davon wird von der Solidargemeinschaft aller Beitragszahler übernommen. Wer zehn Jahre nicht raucht, senkt sein Lungenkrebsrisiko um die Hälfte.
Durch die höheren Steuern auf flüssigen Zucker in gesüßten Softdrinks und beim Tabak erreichen wir einen erheblichen präventiven Effekt. Im Ergebnis werden vor allen Dingen Kinder und Jugendliche profitieren, bei denen das Risiko für Übergewicht, Zahnschäden, Diabetes und auch die Schäden durch Rauchen geringer sein werden.
Was bedeutet das Gesetz für chronisch kranke Menschen?
Für chronisch kranke Versicherte bleibt eine zentrale Absicherung bestehen. Die Höhe (70 % des Bruttogehalts) und die maximale Bezugsdauer (78 Wochen innerhalb von 3 Jahren) des Krankengeldes werden laut Bundesgesundheitsministerium durch die Reform nicht verändert.
Gleichzeitig können sich im Alltag Zuzahlungen und Eigenanteile je nach Leistung (z. B. Arzneimittel, Hilfsmittel, Behandlungen) verändern; wichtig ist an dieser Stelle der soziale Ausgleich über Belastungsgrenzen und Härtefall-Regelungen, damit chronisch Kranke mit hohen laufenden Kosten nicht überfordert werden.
Und was ist mit den Warnungen vorm "Krankenhaussterben"?
Mit "Krankenhaussterben" ist meist die Sorge gemeint, dass Kliniken durch steigende Kosten bei gleichzeitig begrenzten Erlössteigerungen wirtschaftlich in Schieflage geraten und Stationen oder ganze Standorte schließen müssen.
Ja, die Sorgen sind real, weil in der Tat viele Häuser unter Druck stehen, aber das Ziel der GKV-Reform ist es keinesfalls, Krankenhäuser "wegzusparen".
Im Gegenteil: Ziel ist, mit Maßnahmen in der Entbürokratisierung und Flexibilisierung sowie Qualitätssicherung und neuen innovativen Methoden und nicht zuletzt zusätzlichen Mitteln für die Krankenhäuser (750 Millionen Euro) die Versorgung langfristig abzusichern.
Wie wird die Versorgung mit Haus- und Kinderärzten gesichert?
Haus- und Kinderärzte bleiben entbudgetiert. Das heißt, sie sind die einzigen Fachgruppen, die grundsätzlich zusätzliche Leistungen auch in Zukunft voll bezahlt bekommen, ohne Begrenzung durch die Grundlohnsumme.
Außerdem setzen wir darauf, Unterversorgung früher, klarer und verbindlicher zu erkennen und die Bedarfsplanung daran auszurichten. In dem beschlossenen Reformpaket ist vorgesehen, dass der gemeinsame Bundesausschuss seine Bedarfsplanungsrichtlinie bis Ende 2026 aktualisiert. Das soll helfen, Engpässe gerade in ländlichen Regionen und Stadtteilen mit besonderem Bedarf schneller zu adressieren.
Was passiert mit der Pflege in den Krankenhäusern und wie sieht es aus mit der Bezahlung in Gesundheitsberufen – werden Tarifabschlüsse weiter finanziert?
Wichtig war uns der Erhalt des Pflegebudgets – und das haben wir erreicht. Im Zuge der Finanzierungsumstellung wird es eine neue Pflegefinanzierung in den Krankenhäusern geben. Auch bei der so wichtigen Tarifrefinanzierung konnten wir wichtige Erfolge erzielen.
Tarifrefinanzierung auf Niveau Grundlohnsumme +50 %. Sollten die Tariflöhne darüber liegen, werden die restlichen 50 % von den Krankenhausträgern bezahlt. Diese Regelung galt bereits bis Ende 2024.
Tarifrefinanzierung auch auf Niveau Grundlohnsumme +50 % im ambulanten Bereich, bei Reha und ambulanter medizinischer Pflege. Diese Regelung gilt zunächst für zwei Jahre.
Gleichzeitig ist richtig, dass Kliniken, Beschäftigte, Verbände und Gewerkschaften vor zusätzlichen Belastungen warnen. Deshalb ist für uns entscheidend, dass die anstehenden Reformschritte nicht auf dem Rücken der Pflegekräfte ausgehandelt werden.
Welche Kürzungen gibt es in der Psychotherapie und droht eine Unterversorgung?
Es gibt keine Kürzungen, die Patientinnen und Patienten laufende oder notwendige Psychotherapien "wegnimmt". Die Änderungen betreffen vor allem die Vergütung der Praxen. Ab 2027 sollen Zuschläge in der Kurzzeittherapie entfallen und psychotherapeutische Leistungen werden wieder stärker budgetiert (Rückführung in die MGV). Gleichzeitig gilt aber, dass die Versorgungskontinuität gesichert werden soll, das heißt, dass laufende, vor dem 31.12.2026 begonnene und genehmigte Therapien 2027 auch geschützt weiterlaufen sollen. Das haben wir gemeinsam mit der Union in einem Entschließungsantrag festgehalten.
Außerdem haben wir mit Hilfe dieses Antrags festgehalten, dass wir für besonders schutzbedürftige Gruppen (vor allem Kinder und Jugendliche) Ausnahmen und Absicherungen sicherstellen wollen.
Eine Unterversorgung ist also nicht "automatisch beschlossen", aber das Risiko wird von Fachleuten ernsthaft diskutiert. Es wird gewarnt, dass die geplante Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen ab 2027 dazu führen könne, dass weniger Therapieplätze angeboten werden und Wartezeiten steigen.
Ist ein halber Kassensitz in der Psychotherapie überhaupt noch rentabel? Werden jetzt nicht Praxen schließen?
Nein, es ergibt sich nicht automatisch ein Zusammenhang zwischen einem halben Kassensitz und der Schließung der Praxis. Aber die Änderungen ab 2027 (Budgetierung über die MGV und Wegfall bestimmter Zuschläge) können die Wirtschaftlichkeit einzelner Praxen verschlechtern, insbesondere kleinere oder Teilzeitmodelle. Wir nehmen deshalb die Sorgen ernst, wollen die Umsetzung des Gesetzes eng begleiten und setzen auf Nachbesserungen, um die Versorgung abzusichern.
Ansprechpartnerin für den Wahlkreis Wandsbek und dem Alstertal
Ansprechpartner für die Wahlkreise Mitte, Altona und Nord
Für Demokratie und Republik – seit 1924
Im Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund aktiver Demokraten e.V. engagieren sich heute Menschen mit dem Ziel, die freiheitlich-demokratische Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu bewahren und zu stärken. Damit führen wir die Tradition unseres von SPD, Zentrumspartei sowie DDP 1924 gegründeten und 1933 verbotenen Verbandes aktiv fort.
Wir wissen, dass Demokratie und Freiheit nie selbstverständliche Güter sind und, dass daher die Erhaltung der Bundesrepublik Deutschland als parlamentarische, demokratische Republik eine fortwährende Aufgabe für uns alle darstellt. Unser Ziel ist es, dass mehr Menschen sich daran aktiv beteiligen. mehr