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SPD
Moin Hamburg....
……die politische Situation in Sachsen-Anhalt ist ein weiteres Warnsignal für unsere Demokratie. Wenn Rechtsextremismus und Rechtspopulismus an Zustimmung gewinnen, dürfen demokratische Parteien nicht zur Tagesordnung übergehen. Für uns ist klar: Abschottung, Ausgrenzung und permanenter Kulturkampf lösen keines der Probleme, die die Menschen beschäftigen. Bezahlbares Wohnen, gute Arbeit, Bildung, Sicherheit und eine starke Wirtschaft brauchen konkrete politische Lösungen und eine starke Demokratie.
Zur Wehrhaftigkeit unserer Demokratie gehört aber auch, die Instrumente unseres Rechtsstaats dort zu nutzen, wo unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in Gefahr ist. Dazu gehört als letztes Mittel auch das Parteienverbot. Ob eine Partei verboten wird, entscheidet aber nicht die Politik. Diese Entscheidung liegt ausschließlich beim Bundesverfassungsgericht. Jedoch können allein Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung ein solches Verfahren anstoßen. Die Entscheidung darüber muss gut vorbereitet sein. Deshalb fordern wir in einem Antrag zur nächsten Bürgerschaftssitzung die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Sie soll zeitnah und ergebnisoffen prüfen, ob die hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein AfD-Verbotsverfahren erfüllt sind. Am Ende gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Voraussetzungen liegen vor, dann ist es Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, dies zu bewerten und die AfD gegebenenfalls zu verbieten. Oder sie liegen nicht vor, dann gibt es kein Verbot. Eine Partei, die sicher auf dem Boden unserer Demokratie steht, muss ein solches rechtsstaatliches Verfahren nicht so fürchten, wie es die AfD offenbar tut.
In diesem Newsletter lesen Sie außerdem, wie wir die hausärztliche Versorgung in ganz Hamburg verbessern wollen, womit wir Straßenfeste in unserer Stadt fördern und warum wir uns gegen Kürzungen beim Wohngeld einsetzen.
Herzliche Grüße
Ihr
Dirk Kienscherf
Vorsitzender der SPD-Fraktion in der Hamburgischen BürgerschaftAmbulante Versorgung gerechter verteilen: Rot-Grün will Bedarfsplanung stärker an den Stadtteilen ausrichten
Obwohl Hamburg in der ärztlichen Bedarfsplanung insgesamt als überversorgt gilt, sind die Praxen ungleich über die Stadt verteilt. SPD und Grüne wollen die ambulante Versorgung deshalb gerechter gestalten. Der Senat soll gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg auf eine stärkere Nutzung bestehender Steuerungsmöglichkeiten hinwirken und sich auf Bundesebene für eine kleinräumigere Bedarfsplanung einsetzen. Ziel ist insbesondere, die haus- und kinderärztliche Versorgung in sozial benachteiligten Stadtteilen zu stärken. Über den rot-grünen Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft am 16. September.
Dazu Claudia Loss, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Auf dem Papier ist Hamburg mit Arztpraxen gut versorgt. Entscheidend ist aber, dass Menschen in ihrem Stadtteil tatsächlich eine Haus- oder Kinderarztpraxis erreichen können. Ob Menschen eine gute medizinische Versorgung erhalten, darf nicht davon abhängen, in welchem Hamburger Stadtteil sie wohnen. Gerade in sozial benachteiligten Stadtteilen müssen wir deshalb früher und gezielter steuern, wenn Praxen wegfallen und keine Nachfolge gefunden wird. Die Kassenärztliche Vereinigung soll künftig selbst zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten beantragen können, wenn sich vor Ort Versorgungsengpässe zeigen. Dafür brauchen wir Änderungen auf Bundesebene. Gleichzeitig wollen wir die Steuerungsmöglichkeiten in Hamburg konsequent weiterentwickeln und stärker nutzen, was bereits möglich ist. Die Bedarfsplanung gerechter zu machen, ist ein dickes Brett. Aber wir arbeiten konsequent daran, dass medizinische Versorgung dort ankommt, wo sie gebraucht wird.“
Dazu Gudrun Schittek, Sprecherin für Frauen-, Kinder- und Jugendgesundheit der Grünen Fraktion Hamburg: „Auch in Hamburg mit seinen vielen Arztpraxen sind nicht alle Stadtteile medizinisch gut versorgt. Entscheidend ist, dass Menschen eine hausärztliche oder kinderärztliche Praxis gut und schnell erreichen können. Besonders in Stadtteilen, in denen viele Menschen mit geringem Einkommen leben, gibt es oft zu wenige Haus- und Kinderarztpraxen. Das wollen wir ändern. Wir müssen genau hinschauen, wo Ärzt*innen fehlen, und dafür sorgen, dass dort neue Praxen entstehen oder Kassensitze verlegt werden können. So verbessern wir die Versorgung dort, wo sie gebraucht wird. Dafür wollen wir auch die Mittel des Strukturfonds stärker nutzen und Haus- und Kinderärzt*innen bei der Gründung einer Praxis unterstützen. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit: Für die eigene Gesundheit darf es nicht entscheidend sein, in welchem Stadtteil man lebt.“
Hintergrund
Die ambulante Bedarfsplanung und die Zulassung von Kassensitzen erfolgen im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen. Die Hamburger Gesundheitsbehörde verfügt bislang über ein Mitberatungsrecht, jedoch über kein Mitentscheidungsrecht. SPD und Grüne setzen sich dafür ein, den Einfluss der Länder auf die Bedarfsplanung zu stärken und regionale Besonderheiten stärker zu berücksichtigen. Die Verantwortung für eine bedarfsgerechte ambulante Versorgung liegt weiterhin in erster Linie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. Sie ist daher gefordert, ihre bestehenden Steuerungs- und Sicherstellungsinstrumente konsequent zu nutzen.
Weniger Bürokratie: Rot-Grün will Straßenfeste einfacher und sicherer ermöglichen
Straßen- und Nachbarschaftsfeste bringen Menschen zusammen und prägen das Leben in unseren Quartieren. Für ehrenamtliche Veranstalter bedeuten aufwendige Genehmigungsverfahren und gestiegene Anforderungen an die Veranstaltungssicherheit jedoch einen zunehmenden organisatorischen und finanziellen Aufwand. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen deshalb die Verfahren vereinfachen und insbesondere kleinere, nicht kommerzielle Veranstaltungen bei notwendigen Sicherheitsmaßnahmen besser unterstützen. Über den rot-grünen Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 16. September.
Dazu Anja Quast, bezirkspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Straßen- und Nachbarschaftsfeste leben vom Engagement vor Ort und stärken den Zusammenhalt in unseren Quartieren. Gerade für ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen müssen die Verfahren deshalb einfacher und verlässlicher werden. Kleine Straßen- und Nachbarschaftsfeste wollen wir künftig weitgehend genehmigungsfrei ermöglichen und dafür ein einfaches Anzeigeverfahren einführen. Bei größeren Veranstaltungen sollen die Abläufe klarer, digitaler und gebündelt werden. Unser Ziel ist: ein Antrag, eine federführende Stelle, ein Bescheid. Gleichzeitig bleibt klar, dass die Sicherheit gewährleistet sein muss. Wenn die Anforderungen steigen, brauchen gerade nicht-kommerzielle Veranstalter verlässliche Unterstützung. Deshalb wollen wir prüfen, ob städtische Absperrelemente kostenlos oder vergünstigt bereitgestellt und Hilfen bei Transport, Auf- und Abbau angeboten werden können. Auch eine finanzielle Unterstützung bei notwendigen Sicherheitsmaßnahmen soll geprüft werden. Weniger Bürokratie und verlässliche Sicherheit müssen zusammengehen, damit Straßen- und Nachbarschaftsfeste auch künftig in ganz Hamburg stattfinden können.“
Dazu Lisa Kern, bezirkspolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: "Hamburg lebt von seinen zahlreichen Stadtfesten und vielfältigen Veranstaltungen: von Nachbarschafts- und Familienfesten über Sport-, Kultur- und Gedenkveranstaltungen bis hin zu Märkten und Umzügen. Diese Ereignisse machen die Stadtteile zu Orten, in denen Menschen sich zuhause fühlen, ihre Nachbarschaft mitgestalten und Zusammenhalt erleben. Gerade nichtkommerzielle, meist ehrenamtlich organisierte Feste stehen durch steigende Kosten und höhere Sicherheitsanforderungen zunehmend unter Druck. Deshalb möchten wir Veranstalter*innen konkret entlasten und Verfahren für sie vereinfachen - etwa indem wir kleine Veranstaltungen genehmigungsfrei ermöglichen, Absperrelemente wie Poller kostengünstig bereitstellen und einen Sicherheitsfonds prüfen. Mit unserem Antrag sorgen wir dafür, dass diese wichtigen Orte der Gemeinschaft und des Miteinanders auch in Zukunft nicht an zu wenig Geld oder zu viel Bürokratie scheitern."
Wohngeldreform: Rot-Grün fordert Umdenken der Bundesregierung
Bei den geplanten Änderungen am Wohngeld ist aus Sicht der Hamburger Regierungsfraktionen von SPD und Grünen ein Umdenken der Bundesregierung erforderlich. Mit einem gemeinsamen Antrag fordern die Fraktionen den Senat deshalb auf, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene für sozialpolitische Nachbesserungen einzusetzen. Gleichzeitig unterstützen SPD und Grüne sinnvolle Vereinfachungen und schnellere Wohngeldverfahren. Über den rot-grünen Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 16. September.
Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Für viele Menschen mit niedrigem Einkommen ist das Wohngeld entscheidend dafür, dass die eigene Wohnung bezahlbar bleibt. Das Wohngeld schützt in Hamburg vor allem Alleinerziehende und Senior:innen vor zu hohen Wohnkosten. Wer seinen Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten kann, darf durch hohe Wohnkosten nicht zusätzlich unter Druck geraten. Für uns in Hamburg ist klar: Die Bundesregierung muss bei der geplanten Reform umdenken. Wir wollen die Leistungen beim Wohngeld sichern und verhindern, dass Menschen durch die Reform ihren bisherigen Anspruch verlieren. Die Halbierung der Heizkostenkomponente, zusätzliche Nachteile für Alleinerziehende und eine niedrigere Mietenstufe für Hamburg gehen in die falsche Richtung. Gerade auf einem angespannten Wohnungsmarkt dürfen wir die Unterstützung bei den Wohnkosten nicht zurückfahren. Wenn Menschen infolge geringerer Wohngeldleistungen auf Grundsicherung angewiesen sind, werden Kosten lediglich in ein anderes Sicherungssystem verlagert. Das ist weder sozialpolitisch sinnvoll noch finanzpolitisch überzeugend. Wir unterstützen einfachere und schnellere Verfahren, aber keine Reform zulasten der Menschen, die auf Wohngeld angewiesen sind.“
Dazu Leon Alam, Sprecher für Bauen, Wohnen und Mieten der Grünen Fraktion Hamburg: „Das Wohngeld bedeutet für viele Menschen mit geringem Einkommen eine ganz wichtige Entlastung. Gerade in einer Großstadt wie Hamburg mit hohen Mieten und einem angespannten Wohnungsmarkt gleicht es zu hohe Mieten aus und schützt insbesondere Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Rentner*innen vor Armut. Dass die Bundesregierung genau hier sparen will, ist fatal. Wenn Hamburg wie geplant auf Mietstufe V runtergestuft wird, stellt das viele Menschen in der Stadt vor große Probleme. Mit unserem Antrag stellen wir uns diesen unsozialen Kürzungen klar entgegen. Stattdessen braucht es weniger Bürokratie: Wohngeldanträge müssen schneller und einfacher gestellt werden können. Wenn das Heizen teurer wird, muss auch das Wohngeld erhöht werden – und nicht halbiert, wie es die Bundesregierung vorhat. Alleinerziehende haben es oft besonders schwer und müssen deshalb stärker berücksichtigt werden. Gerade jetzt, da viele Menschen verunsichert sind, brauchen sie ein sicheres und bezahlbares Zuhause. Jeder Mensch muss sich die Miete für eine passende Wohnung leisten können.”
Hintergrund
Ende 2025 erhielten in Hamburg 26.970 Haushalte einen Mietzuschuss. Der durchschnittliche Zuschuss von 318 Euro deckte bei einer berücksichtigten Miete von durchschnittlich 645 Euro 49 Prozent der Mietausgaben. Ohne Wohngeld hätten die betroffenen Haushalte durchschnittlich 41 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufwenden müssen, mit Wohngeld waren es 21 Prozent. Der rot-grüne Antrag fordert unter anderem, Hamburg weiterhin der Mietenstufe VI zuzuordnen, von einer Halbierung der Heizkostenkomponente abzusehen und Belastungen von Alleinerziehenden bei Änderungen der Wohngeldformel abzufedern. Zudem soll der Zugang zum Wohngeld vereinfacht und geprüft werden, ob Antragsteller künftig möglichst automatisiert auf mutmaßlich überhöhte Mieten sowie auf Unterstützungsangebote hingewiesen werden können.
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Infos aus dem Bundestag zur Sommerpause Liebe Genossinnen, liebe Genossen,
nun hat die sogenannte "Sommerpause" begonnen und ich hoffe, dass auch Ihr euch ein wenig von den vielen Aufregungen und Krisen ein bisschen erholen könnt.
Ich schreibe euch heute, um ein paar wenige Dinge zu sortieren, die sich in den letzten Wochen im Bundestag entwickelt haben, was dabei wirklich beschlossen wurde und was noch für den Herbst ansteht.
Ihr habt wahrscheinlich gesehen oder gehört, dass wir ein sehr aufwendiges GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz für die Gesetzlichen Krankenkassen beschlossen haben. Wie der Name es sagt, handelt es sich hierbei nicht um eine Strukturreform, die steht im Herbst an.
Stattdessen wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass bei der aktuellen Situation - also wenn wir nichts tun würden - die GKV 2027 ein Defizit von 20 Milliarden Euro und bis 2030 ein Defizit von 30 Milliarden Euro hätte. Das würde bedeuten, dass schon im kommenden Jahr die Beiträge für die Krankenkassen steigen würden, für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Wir müssen aber die Beitragszahler schützen und auch die Wirtschaft in Schwung bringen. Um das also zu verhindern, hat eine Kommission Vorschläge erarbeitet für Einsparungen in Höhe von 42 Milliarden Euro. Der Bundestag hat nach einigen stundenlangen Sitzungen sich auf Einsparungen in Höhe von 18,5 Milliarden Euro geeinigt. Natürlich sind da kritische Punkte drin. Kein Einsparungsgesetz, zumal dieser Größe, kann große Freude auslösen. Wir haben aber an mehreren Stellen darauf geachtet, die Einschnitte sozial abzufedern. Gern möchte ich mich mit euch über diese Punkte in den kommenden Wochen und auch im Herbst intensiv austauschen. (Die Grünen im Bundestag hatten übrigens mal gefordert, dass wir alle Vorschläge übernehmen sollten und kritisieren uns jetzt für deutlich geringere Einsparungen.)
Daneben habt ihr vielleicht auch das Reformpaket wahrgenommen, das als Ergebnis des Koalitionsausschusses der Bundesregierung von den Vorsitzenden der Regierungskoalition verkündet wurde. Da sind viele Punkte drin, die aber noch im Bundestag beraten werden müssen. Bei der anstehenden Rentenreform konnten wir uns tatsächlich auf wichtige Eckdaten verständigen. Das erklärte Ziel ist dabei, weder das Rentenniveau sinken, noch die Beiträge steigen zu lassen. Was der Fall wäre, wenn wir untätig blieben. Wichtig ist aber hier zu wissen, dass die Beratungen auf Hochtouren (auch im Sommer) laufen und die Gesetze für den Herbst anstehen.
So wird es auch mit der Steuerreform sein, bei der wir z. B. den Grundfreibetrag anheben und für Gehälter über 280.000 Euro eine weitere Steuerstufe von 47% durchsetzen konnten.
Daneben müssen wir natürlich die aktuellen Geschehnisse rund um den Irankrieg, die Distanzierung der USA von Europa, die US-Zölle, aber auch interne Themen wie den Umgang mit der AfD oder die Organspende im Auge behalten.
Liebe Genossinnen und Genossen, ich wollte euch einen kleinen Einblick in die aktuellen Debatten geben, denn natürlich spüren wir die Ängste und die Aufgeregtheit, die sich in solchen Zeiten ja zwangsläufig ergeben. Deshalb ist es mir sehr wichtig, mit euch eng im Kontakt zu bleiben und gern auch direkt auszutauschen. Denkt daran, in Bundesländern wie Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern kämpfen sie gerade um den Erhalt der Demokratie und wir alle können mithelfen.
Ein kleiner Lichtblick: Mein sehr geschätzter Bundestagskollege Frank Junge hat die Bürgermeister-Stichwahl in der Hansestadt Wismar mit 68,2 % der Stimmen gewonnen und wird am 20. Juli sein Amt antreten.
Ich finde, das macht besonders deutlich, wie sehr es sich lohnt, auch in ausgesprochen schwierigen Zeiten, immer weiterzukämpfen!
Mit solidarischen Grüßen
Eure Aydan
Aydan Özoguz MdB
Vorsitzende des Ausschusses für Sport und Ehrenamt
ehem. Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Der Bundestag hat letzte Woche das als Gesundheitsreform bekannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wird die Finanzlücke der gesetzlichen Krankenkassen für 2027 in Höhe von 18,5 Milliarden Euro geschlossen.
Während die Einnahmen stabil blieben, sind die Ausgaben in der GKV zuletzt deutlich angestiegen. Unser Gesundheitssystem gehört zu den teuersten weltweit und dennoch muss bei Qualität, Steuerung und Effizienz vieles besser laufen. Die erreichte Beitragsstabilität ist für uns die Grundlage einer Reform des Gesundheitssystems.
In dieser Nachricht findest Du die wichtigsten Fragen und Antworten zum final beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und zu den erreichten Änderungen im parlamentarischen Verfahren.
Ich hoffe, diese Informationen sind für Dich hilfreich und geben Dir eine gute Orientierung zum beschlossenen Gesetz, den aktuellen Debatten und zu unserer Position.
Die gesetzliche Krankenversicherung muss solidarisch finanziert bleiben und allen eine verlässliche Versorgung ermöglichen. Lass uns dieses Ziel weiterhin gemeinsam verfolgen.
Mit solidarischen Grüßen
Katharina
Team SPD
Wofür sich die SPD eingesetzt hat:
Faire Lastenteilung: Zur Konsolidierung des Systems müssen alle beitragen.
Stabile Beitragssätze: keine übermäßige Belastung der Beitragszahler.
Mehr Beitragszahler: Anhebung der Versicherungspflichtgrenze, Einbeziehung neuer Selbstständiger und der Bundestagsabgeordneten in die GKV, um der Bürgerversicherung einen Schritt näherzukommen.
Keine Leistungskürzungen beim Krankengeld oder Zahnersatz.
FAQ zum neuen Gesetz
Warum brauchte es das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steuert auf ein Milliardendefizit zu – im Jahr 2027 rund 18,5 Milliarden €. Ohne ein Gegensteuern hätten steigende Zusatzbeiträge für alle gesetzlich Versicherten und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gedroht – bis zu 50 € im Monat.
Ziel des Gesetzes ist, die Finanzierung der GKV zu stabilisieren und Beitragssatzsprünge möglichst zu vermeiden. Dafür haben wir kurzfristig mehrere wirksame Maßnahmen gebündelt und zugleich Schritte für weitere Verbesserungen im Gesundheitssystem angestoßen.
Was passiert mit der bisherigen Familienversicherung?
Die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern bleibt erhalten und wir konnten im parlamentarischen Verfahren auch noch einige Verbesserungen erreichen. Für Familien mit Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, mit Kindern mit Behinderungen, mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze bleibt die beitragsfreie Mitversicherung unverändert bestehen.
Für Ehepartner*innen außerhalb dieser Gruppen wurde der geplante Beitragszuschlag von 3,5 auf 2,5 Prozent abgesenkt.
Davon unabhängig bleiben Kinder weiterhin beitragsfrei mitversichert.
Was passiert in Zukunft mit dem Krankengeld?
Wir konnten in den Verhandlungen Kürzungen beim Krankengeld und die Einführung von Karenztagen (Krankheitstage ohne Lohnfortzahlung oder Krankengeld) erfolgreich verhindern.
Sowohl die Höhe als auch die Bezugsdauer des Krankengeldes bleiben von den Regelungen im Gesetz unberührt.
Wann muss ich mit der neuen Regelung zum Arzt, wenn ich krank bin? Kann ich mich telefonisch oder per Video krankschreiben lassen?
Aktuell gilt: Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (AU) ist grundsätzlich erst nötig, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert (dann spätestens am darauffolgenden Arbeitstag). Arbeitgeber*innen können aber schon heute im Einzelfall oder per Regelung im Betrieb eine AU ab dem 1. Krankheitstag verlangen.
Im Reformpaket aus dem Koalitionsausschuss (nicht in der GKV-Reform!) ist politisch vereinbart, die AU-Pflicht künftig grundsätzlich ab dem 1. Krankheitstag vorzusehen. Das ist aber (Stand jetzt) erst ein Vorhaben und muss noch als Gesetz beschlossen werden. Bis dahin bleibt die heutige Rechtslage maßgeblich.
Wir haben im Koalitionsausschuss zudem beschlossen, dass die Gesundheitsthemen im Paket umgesetzt werden. Das heißt: Erst, wenn die Termingarantie bei Fachärzten umgesetzt wird, würden auch die Änderungen bei der AU umgesetzt werden.
Hinzu kommt: Die Union hat bereits angekündigt, dass Ausnahmen denkbar sind. So kann etwa jeder Betrieb für sich beschließen, dass die AU erst nach dem dritten Tag vorgelegt werden muss. Das kann auch in einem Tarifvertrag geregelt werden. All das ist jetzt Gegenstand der konkreten Umsetzung. Wir werden uns jedenfalls dafür einsetzen, die Beschäftigten und Betriebe so wenig wie möglich zu belasten.
Der Koalitionsausschuss hat angekündigt, die telefonische Krankschreibung künftig abschaffen zu wollen. Das ist jedoch noch keine geltende Rechtsänderung, solange es dafür noch kein beschlossenes Gesetz gibt. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln weiter.
Eine AU per Videosprechstunde ist bei den Planungen des Koalitionsausschusses nicht mitgemeint. Sie soll nach derzeitigem Stand weiter möglich sein; die konkrete Ausgestaltung ist aber noch nicht abschließend festgelegt.
Maßgeblich wird also in beiden Fällen sein, was letztendlich im Bundestag gesetzlich geregelt wird.
Wie sichert ihr ab, dass die Diskussion in 1 oder 2 Jahren nicht wieder geführt werden muss? Wie kann das Gesundheitssystem langfristig effizienter werden?
Deutschland hat heute eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt, doch die Qualität ist oft nur mittelmäßig. Das wollen wir umkehren in ein patientenorientiertes System, das befreit wird von Doppelstrukturen, Ineffizienz und Überversorgung.
Damit diese Transformation gelingen kann, brauchen wir jetzt eine finanziell stabile GKV. Wir vermeiden jetzt Beitragssatzerhöhungen in ein zu teures System, und wir beginnen gleichzeitig mit erforderlichen Strukturreformen. Dazu gehören: Krankenhaus-Reform, Notfallreform, Gesetz zum Primärversorgungssystem, Digitalisierungsgesetz, ein Präventionspaket und die im Koalitionsausschuss beschlossene Termingarantie beim Facharzt. Zudem legt das Expertengremium "Finanzkommission Gesundheit" im Herbst diesen Jahres Vorschläge für weitere strukturelle Reformen vor, die wir genau prüfen werden.
Wie soll die Termingarantie beim Facharzt umgesetzt werden?
Wir sorgen für mehr Gerechtigkeit in der ärztlichen Versorgung. Für gesetzlich und privat versicherte Patientinnen und Patienten darf es keine Unterschiede bei der Terminvergabe geben. Deshalb haben wir eine Termingarantie beschlossen.
Alle Versicherten haben Anspruch auf einen Termin innerhalb von 3 Wochen. Wenn bis dahin kein Termin möglich ist, könnten die Versicherten sofort ambulant in Krankenhäusern versorgt werden. Das ist bisher nicht möglich. Die Kosten werden direkt von der Krankenkasse bezahlt.
Die Regelung kostet die gesetzliche Krankenversicherung kein zusätzliches Geld, weil die bezahlten Beträge von der Gesamtvergütung der Kassenärztlichen Vereinigungen abgezogen werden. Wir haben so mehr Gerechtigkeit ohne höhere Kosten.
Welche Rolle spielt eigentlich Prävention im GKV-Gesetz? Krankheiten zu vermeiden oder zu verhindern ist doch die beste Sparmaßnahme.
Prävention schützt die Versicherten vor späteren Erkrankungen, und sie schützt gleichzeitig das Gesundheitssystem vor explodierenden Kostensteigerungen. Wir haben uns daher dafür stark gemacht, die Lenkungssteuern (Zucker, Tabak, Alkohol) anzupassen.
Jährlich entstehen direkte medizinische Kosten (wie Behandlungen und Reha) in Höhe von rund 30 Milliarden Euro durch das Rauchen. Ein Großteil davon wird von der Solidargemeinschaft aller Beitragszahler übernommen. Wer zehn Jahre nicht raucht, senkt sein Lungenkrebsrisiko um die Hälfte.
Durch die höheren Steuern auf flüssigen Zucker in gesüßten Softdrinks und beim Tabak erreichen wir einen erheblichen präventiven Effekt. Im Ergebnis werden vor allen Dingen Kinder und Jugendliche profitieren, bei denen das Risiko für Übergewicht, Zahnschäden, Diabetes und auch die Schäden durch Rauchen geringer sein werden.
Was bedeutet das Gesetz für chronisch kranke Menschen?
Für chronisch kranke Versicherte bleibt eine zentrale Absicherung bestehen. Die Höhe (70 % des Bruttogehalts) und die maximale Bezugsdauer (78 Wochen innerhalb von 3 Jahren) des Krankengeldes werden laut Bundesgesundheitsministerium durch die Reform nicht verändert.
Gleichzeitig können sich im Alltag Zuzahlungen und Eigenanteile je nach Leistung (z. B. Arzneimittel, Hilfsmittel, Behandlungen) verändern; wichtig ist an dieser Stelle der soziale Ausgleich über Belastungsgrenzen und Härtefall-Regelungen, damit chronisch Kranke mit hohen laufenden Kosten nicht überfordert werden.
Und was ist mit den Warnungen vorm "Krankenhaussterben"?
Mit "Krankenhaussterben" ist meist die Sorge gemeint, dass Kliniken durch steigende Kosten bei gleichzeitig begrenzten Erlössteigerungen wirtschaftlich in Schieflage geraten und Stationen oder ganze Standorte schließen müssen.
Ja, die Sorgen sind real, weil in der Tat viele Häuser unter Druck stehen, aber das Ziel der GKV-Reform ist es keinesfalls, Krankenhäuser "wegzusparen".
Im Gegenteil: Ziel ist, mit Maßnahmen in der Entbürokratisierung und Flexibilisierung sowie Qualitätssicherung und neuen innovativen Methoden und nicht zuletzt zusätzlichen Mitteln für die Krankenhäuser (750 Millionen Euro) die Versorgung langfristig abzusichern.
Wie wird die Versorgung mit Haus- und Kinderärzten gesichert?
Haus- und Kinderärzte bleiben entbudgetiert. Das heißt, sie sind die einzigen Fachgruppen, die grundsätzlich zusätzliche Leistungen auch in Zukunft voll bezahlt bekommen, ohne Begrenzung durch die Grundlohnsumme.
Außerdem setzen wir darauf, Unterversorgung früher, klarer und verbindlicher zu erkennen und die Bedarfsplanung daran auszurichten. In dem beschlossenen Reformpaket ist vorgesehen, dass der gemeinsame Bundesausschuss seine Bedarfsplanungsrichtlinie bis Ende 2026 aktualisiert. Das soll helfen, Engpässe gerade in ländlichen Regionen und Stadtteilen mit besonderem Bedarf schneller zu adressieren.
Was passiert mit der Pflege in den Krankenhäusern und wie sieht es aus mit der Bezahlung in Gesundheitsberufen – werden Tarifabschlüsse weiter finanziert?
Wichtig war uns der Erhalt des Pflegebudgets – und das haben wir erreicht. Im Zuge der Finanzierungsumstellung wird es eine neue Pflegefinanzierung in den Krankenhäusern geben. Auch bei der so wichtigen Tarifrefinanzierung konnten wir wichtige Erfolge erzielen.
Tarifrefinanzierung auf Niveau Grundlohnsumme +50 %. Sollten die Tariflöhne darüber liegen, werden die restlichen 50 % von den Krankenhausträgern bezahlt. Diese Regelung galt bereits bis Ende 2024.
Tarifrefinanzierung auch auf Niveau Grundlohnsumme +50 % im ambulanten Bereich, bei Reha und ambulanter medizinischer Pflege. Diese Regelung gilt zunächst für zwei Jahre.
Gleichzeitig ist richtig, dass Kliniken, Beschäftigte, Verbände und Gewerkschaften vor zusätzlichen Belastungen warnen. Deshalb ist für uns entscheidend, dass die anstehenden Reformschritte nicht auf dem Rücken der Pflegekräfte ausgehandelt werden.
Welche Kürzungen gibt es in der Psychotherapie und droht eine Unterversorgung?
Es gibt keine Kürzungen, die Patientinnen und Patienten laufende oder notwendige Psychotherapien "wegnimmt". Die Änderungen betreffen vor allem die Vergütung der Praxen. Ab 2027 sollen Zuschläge in der Kurzzeittherapie entfallen und psychotherapeutische Leistungen werden wieder stärker budgetiert (Rückführung in die MGV). Gleichzeitig gilt aber, dass die Versorgungskontinuität gesichert werden soll, das heißt, dass laufende, vor dem 31.12.2026 begonnene und genehmigte Therapien 2027 auch geschützt weiterlaufen sollen. Das haben wir gemeinsam mit der Union in einem Entschließungsantrag festgehalten.
Außerdem haben wir mit Hilfe dieses Antrags festgehalten, dass wir für besonders schutzbedürftige Gruppen (vor allem Kinder und Jugendliche) Ausnahmen und Absicherungen sicherstellen wollen.
Eine Unterversorgung ist also nicht "automatisch beschlossen", aber das Risiko wird von Fachleuten ernsthaft diskutiert. Es wird gewarnt, dass die geplante Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen ab 2027 dazu führen könne, dass weniger Therapieplätze angeboten werden und Wartezeiten steigen.
Ist ein halber Kassensitz in der Psychotherapie überhaupt noch rentabel? Werden jetzt nicht Praxen schließen?
Nein, es ergibt sich nicht automatisch ein Zusammenhang zwischen einem halben Kassensitz und der Schließung der Praxis. Aber die Änderungen ab 2027 (Budgetierung über die MGV und Wegfall bestimmter Zuschläge) können die Wirtschaftlichkeit einzelner Praxen verschlechtern, insbesondere kleinere oder Teilzeitmodelle. Wir nehmen deshalb die Sorgen ernst, wollen die Umsetzung des Gesetzes eng begleiten und setzen auf Nachbesserungen, um die Versorgung abzusichern.
Ansprechpartnerin für den Wahlkreis Wandsbek und dem Alstertal
Ansprechpartner für die Wahlkreise Mitte, Altona und Nord
Für Demokratie und Republik – seit 1924
Im Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund aktiver Demokraten e.V. engagieren sich heute Menschen mit dem Ziel, die freiheitlich-demokratische Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu bewahren und zu stärken. Damit führen wir die Tradition unseres von SPD, Zentrumspartei sowie DDP 1924 gegründeten und 1933 verbotenen Verbandes aktiv fort.
Wir wissen, dass Demokratie und Freiheit nie selbstverständliche Güter sind und, dass daher die Erhaltung der Bundesrepublik Deutschland als parlamentarische, demokratische Republik eine fortwährende Aufgabe für uns alle darstellt. Unser Ziel ist es, dass mehr Menschen sich daran aktiv beteiligen. mehr